Unsere Hausordnung

 

Hausordnung am Alten Gymnasium


Fassung vom 16. Juni 2015 , redaktionelle Überarbeitung vom 27. April 2023


Rücksichtnahme und Höflichkeit bestimmen unser Zusammenleben in der Schule.


§ 1 Weisungspflicht


Um Gefahren zu vermeiden und zur pfleglichen Nutzung unserer Gebäude sind Weisungen der Lehrkräfte, der Schulsozialarbeiterin, der Sekretärinnen und der Hausmeister zu befolgen.


§ 2 Pausenregelung


Das Schulgebäude ist ab 07:00 Uhr zugänglich. Ab 07:30 Uhr können sich die Schüler*innen vor dem Unterrichtsbeginn in den Klassenräumen aufhalten. In den großen Pausen verlassen die Schüler*innen der Unter- und Mittelstufe das Schulgebäude. Schüler*innen der Oberstufe dürfen im Gebäude bleiben, ihnen können die Klassenräume (keine Fachräume), in denen sie nach der Pause Unterricht haben, aufgeschlossen werden.
Wird zur Regenpause geläutet, können sich alle Schüler*innen in den Klassenräumen aufhalten. Klassenräume, in denen nach der Mittagspause noch Unterricht stattfindet, können während der Mittagspause aufgeschlossen werden.

Pausenregelung für die Sporthalle

Grundsätzlich gilt: Die Schüler*innen dürfen die Sporthalle außer in 5-Minuten-Pausen nur in Begleitung der eigenen Lehrkraft betreten. Eine andere Lehrkraft kann sie hineinlassen, wenn sie bereit ist, die Aufsicht zu führen. In den großen Pausen halten sich die Schüler*innen auf dem Schulhof auf oder warten direkt vor der Außeneingangstür zur Sporthalle auf ihre Lehrkraft. In Regenpausen halten sich die Schüler*innen im Schulgebäude auf. Der Aufenthalt im Gebäude der Sporthalle ist während der Mittagspause nicht gestattet.


§ 3 Schulhof/Schulgelände


Der Lütke-Namens-Weg darf nur kurzzeitig zum Wechseln von einem Schulbereich in den anderen genutzt werden. Während der Pausen dürfen die Schüler*innen zum Erreichen der Räume auch den Durchgang zum Neubau benutzen. Auf dem Schulhof darf nur mit Softbällen (Ausnahmen: Tennisbälle an den Tischtennisplatten, Basketball im Bereich der Körbe) gespielt und nicht mit Schneebällen o. a. geworfen werden. Messer oder Waffen jeglicher Art oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule genommen werden.
Auf dem gesamten Schulgelände gilt absolutes Rauchverbot, dies gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten, E-Shishas und den Konsum sonstiger Rauschmittel.


§ 4 Verhalten im Gebäude


In den Gebäuden darf wegen der Unfallgefahr und gegenseitigen Rücksichtnahme nicht getobt werden; das Sitzen auf dem Fußboden oder den Fensterbänken ist aus denselben Gründen nicht erlaubt. Die unteren Flügel der Fenster im Altbau dürfen nur bei Anwesenheit einer Lehrkraft geöffnet werden.


§ 5 Tolerantes Miteinander


Um den Schulfrieden sowie ein tolerantes und angstfreies Miteinander zu gewährleisten, werden Erscheinungsformen politisch-extremistischer Gesinnung (z. B. Kleidung, Schuhe, Symbole) sowie gewaltbereiter Gruppen nicht toleriert. Das Gleiche gilt für Kennzeichen, Handyvideos und MP3-Dateien, durch deren Symbolgehalt sich andere bedroht, diskriminiert oder verunglimpft fühlen können. Rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches, nationalsozialistisches, sexistisches, homophobes oder ähnliches menschenverachtendes Verhalten sowie politisch motivierte Gewalttaten haben am Alten Gymnasium keinen Platz.


§ 6 Nutzung elektronischer Medien


Für die Nutzung aller elektronischen Medien gilt generell Folgendes, falls Lehrkräfte nichts anderes anordnen:
- Bild-, Ton- und Filmaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis grundsätzlich verboten.
- Handys, Smartphones und weiteres netzwerkfähiges Equipment sowie Kopfhörer müssen mit Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und in den Taschen verstaut werden (Klassenstufe 5 – 10). Das ist unabhängig von der Uhrzeit.
- Das Benutzen der Handys, Smartphones und weiterer netzwerkfähiger Geräte ist in den Fluren und Gängen vollständig untersagt, auch für die Oberstufenschülerinnen und -schüler. Letztere können in gesondert ausgewiesen Bereichen (sog. „Glaskasten“ im Neubau, Tischgruppen im Neubauobergeschoss) bzw. in den Klassenräumen außerhalb der Unterrichtsstunden ihre Handys, Smartphones usw. nutzen.
- Die erstmalige Wegnahme des Handys etc. durch eine Lehrkraft führt dazu, dass das Handy etc. erst nach 13.00 Uhr im Sekretariat wieder abgeholt werden kann. Die zweite Wegnahme des Handys hat zur Folge, dass erst ein Erziehungsberechtigter das Handy für den Sohn oder die Tochter ausgehändigt bekommt.


§ 7 Feueralarm


Bei Feueralarm – Signalton über die Sprechanlage – verlassen die Schüler*innen sofort das Schulgebäude entsprechend den Bestimmungen, die in allen Räumen ausgehängt sind.


§ 8 Fehlen der Lehrkraft


Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft eingetroffen, melden sich Klassenoder Kurssprecher*innen im Lehrerzimmer oder – falls dort niemand anzutreffen ist – im Sekretariat.


§ 9 Verlassen des Schulgeländes


Während der Unterrichtszeit dürfen die noch nicht volljährigen Schüler*innen der Orientierungsund Mittelstufe das Schulgelände nicht verlassen. Dieses gilt auch für die Freistunden.


§ 10 Ordnung der Klassenräume


Die Klassen und Kurse bestimmen ordnende Personen, die für den Zustand des benutzten Raumes und das Säubern der Tafel verantwortlich sind. Nach der letzten Unterrichtsstunde ist in allen Unterrichtsräumen grundsätzlich aufzustuhlen. Das Kauen von Kaugummi ist in den Gebäuden untersagt.


§ 11 Fundsachen


Fundsachen werden im Sekretariat oder im Hausmeisterbüro abgegeben und können dort abgeholt werden.


§ 12 Plakatierung


Plakate, Mitteilungen u. a. dürfen grundsätzlich nur nach Genehmigung durch die Schulleitung an den dafür vorgesehenen Stellen ausgehängt werden. Das Mitteilungsbrett der SV liegt in deren Eigenverantwortung im Rahmen des Schulgesetzes.


§ 13 Zuwiderhandlung


Die Ahndung von Verstößen gegen die Hausordnung liegt im Ermessen der Lehrkräfte. Bei Verstößen können pädagogische und Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden.


§ 14 Ausnahmen


Ausnahmen von der Hausordnung genehmigt der Schulleiter.


Durch Beschluss der Schulkonferenz vom 27. April 2023 genehmigt, redaktionell überarbeitet am 4. Mai 2023.


Christoph Kindl, OStD
(Schulleiter)

Unsere Hausordnung kan hier heruntergeladen werden:

Hausordnung (PDF)