Lese-Rechtschreib-Schwäche

Immer wieder haben einzelne Schülerinnen und Schüler enorme Probleme mit dem Lesen und/oder der Rechtschreibung, obwohl die schulischen Leistungen in den weiteren Unterrichtsfächern gut oder sogar sehr gut sind.

Ist dies der Fall, liegt möglicherweise eine Teilleistungsschwäche im Bereich Lesen und/oder Rechtschreibung vor und möglicherweise hat Ihr Kind bereits eine schulische Anerkennung dieser Schwäche erhalten (LRS-Bescheid nach erfolgter schulischer Testung beispielsweise in der Grundschule).

Auch bei uns am Alten Gymnasium gehen wir selbstverständlich auf diese Schwäche ein, entlasten Ihr Kind in diesem Teilbereich, bieten in der Orientierungsstufe entsprechende Förderkurse an und führen auch Testungen zu einer möglichen Anerkennung durch.

Unsere Ansprechpartnerin

LRS - Beauftragte

mail Sabine Jagow-Krug

Schülerinnen und Schüler mit anerkannter LRS ...

Die Testung und Anerkennung der LRS erfolgte bereits in der Grundschule, dann erhält Ihr Kind bei uns

  • Notenschutz in allen schriftlichen Leistungsüberprüfungen in allen Unterrichtsfächern, d.h. die Rechtschreibleistungen Ihres Kindes werden nicht bewertet.

  • Ausgleichsmaßnahmen, wie beispielsweise eine Arbeitszeitverlängerung bei Tests und Klassenarbeiten und ggf. weitere individuelle Hilfestellungen

  • Teilnahme am Förderkurs LRS

Sollten die Rechtschreibleistungen unverändert bleiben, erhält Ihr Kind auch weiterhin

  • Notenschutz in allen schriftlichen Leistungsüberprüfungen in allen Unterrichtsfächern

  • Ausgleichsmaßnahmen (Zeitverlängerung und ggf. individuelle Hilfestellungen)

Mit dem Eintritt in die Oberstufe entfällt grundsätzlich der Notenschutz.

Eingeschränkten Notenschutz“ können Schülerinnen und Schüler dennoch erhalten, so sie einen schriftlichen Antrag stellen. Nach Antragstellung werden sprachliche Leistungen mit „zurückhaltender Gewichtung“ bewertet. Dies wird bei Antragstellung auch im jeweiligen Zeugnis (ggf. auch dem Abiturzeugnis) vermerkt. Entsprechende Antragsformulare und Informationen erhalten Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten zum Schuljahresende im 10. und 11. Jahrgang von der LRS-Fachkraft. Ausgleichsmaßnahmen können die Schülerinnen und Schüler nach Klassenkonferenzbeschlüssen auch in der Oberstufe weiterhin erhalten.

Deutsch- und LRS-Förderunterricht in der Orientierungsstufe am Alten Gym

Organisation

  • wöchentlicher Förderkurs mit etwa 3-5 SchülerInnen
  • Förderlehrkräfte sind OberstufenschülerInnen unter Anleitung der Deutschlehrkräfte

Ziele

  • Stabilisierung der Rechtschreibleistungen
  • Intensiver Austausch der Fachlehrkräfte und LRS-Fachkraft über Möglichkeit bzw. Notwendigkeit eines LRS-Tests zum Schuljahresende. Eltern werden hierzu rechtzeitig und umfassend durch die LRS-Fachkraft informiert und beraten.

Organisation

  • wöchentlicher Förderkurs mit bis zu 7 SchülerInnen (in den Kl. 5 und 6)
  • Förderlehrkraft ist die LRS-Fachkraft

Ziele

  • Diagnose der individuellen Schwächen (z. B. Lesen, Schreiben, Konzentration)
  • vielseitige und auf möglichst viele Sinne ausgerichtete Förderung

Praxis

  • alternierende, sich ergänzende Übungen zum Lesen und Schreiben sowohl auf dem Papier als auch am PC oder in spielerischer Form
  • Übungen zur optischen und akustischen Wahrnehmung
  • Training des Lesetempos
  • Übungen zur Konzentration und Ausdauer

LRS-Testung und Anerkennung am Alten Gym

Sollten Ihr Kind dauerhaft enorme Schwierigkeiten in den Teilbereichen Lesen und/oder Rechtschreiben haben (mangelhafte und schlechtere Leistungen über mindestens ein Schulhalbjahr hinweg) und alle anderen Leistungen durchschnittlich befriedigend und besser sein, können wir am Alten Gymnasium auch Testungen durchführen, um ggf. eine LRS als Teilleistungsschwäche schulisch anzuerkennen.

Es besteht jeweils zum Schuljahresende die Möglichkeit, eine LRS-Testung durchzuführen, wenn sowohl die schulischen Voraussetzungen für eine Testung als auch das Votum der Klassenkonferenz und der Antrag der Erziehungsberechtigten vorliegen. Hierzu erhalten die Erziehungsberechtigten vorab eine umfassende individuelle Beratung durch die LRS-Fachkraft sowie ein entsprechendes Antragsformular.

Bitte beachten Sie:

Das Verfahren zur förmlichen Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche in der Schule stellt keine „Lese-Rechtschreibstörung“ oder gar Legasthenie fest, sondern regelt lediglich den internen schulischen Umgang bei Schwierigkeiten im Rechtschreiben und/oder Lesen nach der Vorgabe des Erlasses des Bildungsministeriums.

Die klinische Diagnose einer Lese-Rechtschreibstörung (oder auch Legasthenie, Dyslexie) stellen Kinder- und Jugendpsychiater sowie Kinder- und Jugend-Psychotherapeuten. Diesen medizinischen Fachkräften stehen andere Diagnosemöglichkeiten und -kriterien zur Verfügung als den LRS-Fachkräften in der Schule. Die klinische Diagnose einer Legasthenie führt laut ministeriellem Erlass nicht unmittelbar zur Anerkennung einer LRS in der Schule. Sollte die schulische Testung nach den entsprechenden Vorgaben eine schulische LRS-Anerkennung ergeben, gelten die oben angegebenen Nachteils- und Ausgleichsmaßnahmen.

Melden Sie sich bei Beratungswunsch oder Fragen gern bei unserer LRS-Fachkraft Frau Sabine Jagow-Krug!

Weitere Informationen