Anmeldung Klasse 5 (Schuljahr 2026/27)

Anmeldezeitraum: 23.02. bis 04.03.2026

Alle Informationen zur Anmeldung in die 5. Klasse sowie zu Ablauf und Terminen finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung Ihres Kindes benötigen wir folgende Unterlagen:

 

  1. Aufnahmeantrag des Alten Gymnasiums Flensburg
    Anmeldung in die Klasse 5 (PDF)
  2. Anmeldeschein (zur Anmeldung an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule)
  3. Zeugnis Ihres Kindes aus der 4. Klasse, 1. Halbjahr
  4. Schriftliche Schulübergangsempfehlung
  5. Geburtsurkunde Ihres Kindes
  6. Nachweis gemäß Masernschutzgesetz
    Welche Nachweise sind möglich?
    • Impfausweis oder Impfbescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen)
    • ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern
    • ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt
    • ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, ist mit anzugeben)
    • Bestätigung einer anderen staatlichen Stelle oder einer anderen vom Masernschutzgesetz entsprechend umfassten Stelle, dass ein vorstehender Nachweis bereits vorgelegen hat./li>

Aufnahmemerkmale

(Konkretisiert durch Beschluss der Schulkonferenz vom 19.02.2024)

In Bezug auf § 24 Schulgesetz (Zuständige Schule), § 63 Abs. 1 Nr. 18 (Aufgaben und Verfahren der Schulkonferenz), auf die Schulartverordnung Gymnasien § 4 und den Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung über die „Festlegung der Aufnah­memöglichkeiten an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie Empfehlungen zur Bestimmung der zuständigen Schule und der Aufnahmemerkmale“ (Aufnahmeerlass) in der Fassung vom 15.01.2015 legt die Schulkonferenz für die Aufnahme in die Klassenstufe 5 ab dem Schuljahr 2024/25 folgende Merkmale fest:

Vorrangig und unabhängig von der Aufnahmekapazität der Schule sind „besondere Härtefälle“ (vgl. Aufnahmeerlass Ziffer 2.2) aufzunehmen, d.h. Schülerinnen und Schüler, für die der Besuch einer anderen Schule als dem Alten Gymnasium Flensburg eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese unzumutbare Härte muss von den Erziehungsberechtigten glaubhaft vorgetragen und belegt werden. Ob eine besondere Härte vorliegt, ist immer eine im Einzelfall zu beurteilende Frage.

Des Weiteren gelten die folgenden Merkmale:

  1. Kinder, die ein besonderes pädagogisches Angebot wählen, das sonst nicht an den Nachbarschulen möglich ist (hier: altsprachlicher Zweig), werden bevorzugt aufgenommen. Für die Aufnahme in den altsprachlichen Zweig steht eine Lerngruppe zur Verfügung (maximal 29 Schülerinnen und Schüler). Sollten zu viele Anmeldungen für diesen Zweig vorliegen, werden Geschwisterkinder oder ein Kind aus demselben Haushalt vorrangig berücksichtigt und die weiteren Plätze in einem Losverfahren vergeben. Die herausgelosten Schulplätze gehen in den neusprachlichen Zweig über. Dort gelten wiederum die Merkmale 2 - 4.
  2. Geschwisterkinder oder ein Kind aus demselben Haushalt werden vorrangig berücksichtigt.
  3. Die verbleibenden Schulplätze werden durch ein Losverfahren vergeben.
  4. Sollten nach der ersten Runde im Anmeldeverfahren noch Schulplätze verbleiben, die für Schülerinnen und Schüler in der zweiten oder dritten Runde zur Verfügung gestellt werden können, gelten die oben genannten Aufnahmekriterien auch für diese Verfahren.

November 2023

Christoph Kindl